Grünes Gas-Label
Was ist das Grünes Gas-Label?
Mit dem Grünes Gas-Label entscheidest du dich für einen Erdgastarif mit mindestens 10 % beigemischtem Biogas.
Das Grünes Gas-Label wird planmäßig bis Ende 2029 auslaufen. Für bestehende Gaskund*innen ändert sich erstmal nichts. Alle Informationen sind auf unserer Informationsseite zu finden.
Ausbau erneuerbarer Energien
Pro verbrauchter Kilowattstunde fließt ein fester Geldbetrag in den Ausbau erneuerbarer Energien.
Erdgas mit mind. 10 % Biogas
Das Grünes Gas-Label garantiert Erdgas mit einer Beimischung von mindestens 10 % Biogas.
Empfohlen von BUND und NABU
Diese und weitere Trägerverbände arbeiten an den Kriterien des Labels mit.
Biogas im Erdgasprodukt – was steckt wirklich drin?
In der Regel ist der Großteil eines Grünes Gas-zertifizierten Tarifs Erdgas. Mindestens 10 % beigemischtes Biogas sind Pflicht. Für Biogas mit Grünes Gas-Label dürfen nur bestimmte Einsatzstoffe genutzt werden:
Biogene Reststoffe (z.B. Bioabfälle aus der Biotonne, Pflanzenreste, Reststoffe aus der Landwirtschaft wie Ernte- und Schlachtabfälle, Gülle, Jauche und Mist).
Klärschlämme und Klärgase aus Kläranlagen in kommunaler Hand, industriellen Verfahren, bzw. der gewerblichen Produktion (z.B. aus biogenen Reststoffen beim Papier-Recycling).
Nachwachsende Rohstoffe (z.B. Energiepflanzen wie Mais), nur dann, wenn ein ökologisch nachhaltiges und Energiewende-dienliches Betreiber-Konzept vorliegt.
Synthetische Gase
Das Grünes Gas-Label bietet auch die Möglichkeit der Beimischung synthetisch produzierter Grüner Gase. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist Grüner Wasserstoff: Kurz gesagt bedeutet ‚Grün‘ hier, dass Wasserstoff mit Hilfe von Ökostrom hergestellt wird. Da es sich hier um einen neuen Energiemarkt handelt, prüfen wir jedes Produkt im Einzelfall.
Entscheidend ist aber: Mit dem Label wird pro verbrauchte Kilowattstunde ein fester Betrag in die Energiewende investiert.
Ob Bio- oder Erdgas – geheizt werden muss anders
Biogas ist keine Lösung fürs Heizen. Die verfügbaren Mengen sind begrenzt und die Nutzung konkurriert oft mit anderen, sinnvolleren Anwendungen wie der Grundstoffindustrie oder der Stromerzeugung. Für eine wirklich nachhaltige Wärmeversorgung braucht es andere Wege: Gebäude müssen energieeffizienter werden, und erneuerbare Technologien wie Wärmepumpen oder Solarthermie oder Wärmenetze gewinnen an Bedeutung. Deshalb investieren wir mit dem Grünes Gas-Label in die gesamte Bandbreite der Energiewende.
Heizen mit Erneuerbaren – diese Optionen gibt es
Energetische Sanierung: Gut gedämmte Gebäude brauchen viel weniger Heizenergie – das spart Kosten und Emissionen. Schon mit Maßnahmen wie der Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke lassen sich große Effekte erzielen.
Wärmepumpen: Sie nutzen Umweltwärme aus Luft, Wasser oder Erdreich. Besonders effizient in gut gedämmten Häusern, aber praktisch überall einsetzbar.
Solarthermie: Nutzt Sonnenwärme für Warmwasser und Heizung – ideal als Ergänzung.
Fern- und Nahwärme: Effiziente Wärmeerzeugung und besonders klimafreundlich, wenn sie aus erneuerbaren Quellen gespeist wird – bis 2045 ist das Pflicht.
Holz & Co.: Auch Pellets, Biogas oder synthetische Gase gelten als erneuerbar – sind aber meist in anderen Bereichen sinnvoller einsetzbar und oft schwer auf ihre ökologische Herkunft hin prüfbar.
Weiterführende Infos:
Die Kriterien des Labels
Das ist ausgeschlossen
- Beteiligung des Unternehmens an Atomkraftwerken
- Beteiligung des Unternehmens an Kohlekraftwerken zum Stichtag 1.1.2027
- Fehlende Investitionen in Energiewendeprojekte
Label-Handbuch
Bei dem Label-Handbuch* handelt es sich um einen Anwendungsleitfaden zum Grüner Strom-, bzw. Grünes-Gas-Kriterienkatalog. Er konkretisiert die Zertifizierungsanforderungen und beschreibt die relevanten Verfahren, Nachweise und Rahmenbedingungen für deren Anwendung und Prüfung.
Label-Handbuch
*Hinweis zum Label-Handbuch
Das Label-Handbuch wird derzeit im Rahmen der Weiterentwicklung des Grüner Strom-Labels und der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) und die daraus resultierenden Vorgaben des UWG für das Grüner Strom- und Grünes Gas-Label umfassend überarbeitet. Die Veröffentlichung der neuen Fassung ist für das Jahr 2027 vorgesehen.
Bei Fragen zu Zertifizierungsanforderungen, Fördermöglichkeiten oder zur Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Grüner Strom Label e.V.
Tarife vergleichen & wechseln
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